Die Ansicht, die Kl habe die Säumnis des Nachweises der zweiten bis fünften Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes zu vertreten, obwohl sie aufgrund des gesundheitlichen Zustands des Kindes im Jahr nach dessen Geburt einer extremen Belastung ausgesetzt war, hält sich im Rahmen der OGH-Rsp [hier: ständige Gefahr einer Gehirnblutung, schwere Probleme mit Lunge, Augen und einem aggressiven Hautkeim des in der 25. Schwangerschaftswoche geborenen Kindes der alleinerziehenden Kl, wobei dieser nach Ende des Ausnahmezustands noch mindestens vier Monate zur Erbringung der Nachweise offenstanden].

