Soweit Schäden aus der Schadenanlage des Kl [hier: Frühgeburtlichkeit] resultieren und auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten [hier: rechtzeitiger Notsectio ohne 50-minütige Verspätung] aufgetreten wären, haftet die Bekl nicht.
Soweit Schäden aus der Schadenanlage des Kl [hier: Frühgeburtlichkeit] resultieren und auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten [hier: rechtzeitiger Notsectio ohne 50-minütige Verspätung] aufgetreten wären, haftet die Bekl nicht.
