1. Mit der Beurteilung der epidemiologischen Lage durch die Corona-Kommission, dem Verweis auf einen Begleitakt, in welchem Entscheidungsgrundlagen bzw wissenschaftliche Unterlagen zur Rolle von Schulen im epidemiologischen Geschehen gesammelt werden [hier insb AGES-Clusterfallanalyse zur epidemiologischen Lage in der Altersgruppe der Personen unter 25 Jahren], wird im Akt zur angefochtenen V gerade noch hinreichend dargelegt, auf welcher Informationsbasis bzw auf welchen Grundlagen die Entscheidung über die Anordnung von ortsungebundenem Unterricht für den angeordneten Zeitraum getroffen wurde.

