Gibt es im Zeitpunkt der Implantation keine Hinweise auf eine besondere Bruchanfälligkeit der dem Patienten eingesetzten Hüftprothese [sondern wird erst vier Jahre danach eine Studie diesbezüglich publiziert], reicht der allgemeine Hinweis auf die sehr seltene Gefahr einer Materialermüdung. Eine Aufklärung über mögliche Alternativen zur gewählten Prothese kann in solch einem Fall unterbleiben, wenn deren Verwendung aus damaliger Sicht eindeutige medizinische Nachteile gehabt hätte.

