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Umfang der Aufklärungspflicht bei noch unbekannten Risiken

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Christian Kopetzki, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/51RdM-LS 2021, 163 Heft 4 v. 6.8.2021

Gibt es im Zeitpunkt der Implantation keine Hinweise auf eine besondere Bruchanfälligkeit der dem Patienten eingesetzten Hüftprothese [sondern wird erst vier Jahre danach eine Studie diesbezüglich publiziert], reicht der allgemeine Hinweis auf die sehr seltene Gefahr einer Materialermüdung. Eine Aufklärung über mögliche Alternativen zur gewählten Prothese kann in solch einem Fall unterbleiben, wenn deren Verwendung aus damaliger Sicht eindeutige medizinische Nachteile gehabt hätte.

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