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Kein Versicherungsfall gem § 120 Z 3 Satz 2 ASVG bei lediglich mündlicher ärztlicher Bestätigung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Christian Kopetzki, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/63RdM-LS 2021, 165 Heft 4 v. 6.8.2021

Der Begriff des ärztlichen Zeugnisses in § 120 Z 3 Satz 2 ASVG ("vorzeitiger Mutterschutz") ist schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als schriftliche Bestätigung über das Vorliegen einer Gefährdung zu verstehen. Das Freistellungszeugnis muss nach § 4 MSchV bestimmten Form- und Inhaltserfordernissen entsprechen. In der Regel wird damit das Bestehen der Gefährdung ab dem Ausstellungszeitpunkt dokumentiert.

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