1. Nimmt eine Kl während eines Urlaubsaufenthalts in der Türkei Sachleistungen in Anspruch [hier: schmerz- und blutungsbedingt nötige Operation sowie nachfolgende Implantation eines Stents], die der türkische SozVTr für die Bekl als zuständigen österr SozVTr im Weg der Sachleistungsaushilfe erbracht hat, löst dies primär einen Anspruch des türkischen SozVTr gegen den österr SozVTr auf Kostenerstattung gem Art 15 AbkSozSi-Türkei (iVm Art 15 DV) aus.

