vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verfahrenshilfeverteidigung im Maßnahmenvollzug

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Christian Kopetzki, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/64RdM-LS 2021, 165 Heft 4 v. 6.8.2021

Die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zur "Klärung von Rechtsfragen" ist für nach § 75 StGB zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen, die in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB untergebracht sind, nicht vorgesehen. Weil für unzulässige oder von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge Verfahrenshilfe nicht zu gewähren ist, ist ein derartiger Antrag diesfalls abzuweisen.

11 Ns 34/21w

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!