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Kausalitätsbeweis im Feststellungsverfahren

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Christian Kopetzki, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/49RdM-LS 2021, 162 - 163 Heft 4 v. 6.8.2021

Im Feststellungsprozess ist zu beurteilen, ob eine Pflichtverletzung für das potenziell schädigende Ereignis kausal war. Zu Recht prüft das Gericht daher bereits im Feststellungsprozess die Kausalität des ärztlichen Kunstfehlers für die Wahl der Operationsmethode [hier: Nichterkennen des verschobenen Speichenbruchs, was zur gelenksversteifenden Operation und dadurch zum teilweisen Funktionsverlust des Handgelenks geführt haben soll].

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