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Nicht (nur) in der Sphäre des Mannes liegende Unmöglichkeit der genetischen Abstammungsfeststellung wegen Fehlens von geeignetem DNA-Material nach Einäscherung des Vaters

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Christian Kopetzki, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/56RdM-LS 2021, 164 Heft 4 v. 6.8.2021

Hat das Kind (oder dessen Rechtsnachfolger) Kenntnis von der mutmaßlichen Vaterschaft eines bestimmten Mannes und ist der mutmaßliche Vater (oder dessen Rechtsnachfolger) greifbar, unterlässt das Kind aber ihm objektiv mögliche Schritte zum Nachweis der Vaterschaft nach § 148 Abs 1 ABGB, so liegt in der späteren Einäscherung des Leichnams des mutmaßlichen Vaters (bzw dessen Rechtsnachfolgers) kein Grund nur auf Seiten des Mannes iSd § 148 Abs 2 Satz 2 ABGB vor, der das Kind am Nachweis der Vaterschaft nach § 148 Abs 1 ABGB hinderte.

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