Es bestehen keine Bedenken gegen den von einem Teil der Rsp gebilligten Rückgriff auf den Anscheinsbeweis der Kausalität des ärztlichen Kunstfehlers.
Es bestehen keine Bedenken gegen den von einem Teil der Rsp gebilligten Rückgriff auf den Anscheinsbeweis der Kausalität des ärztlichen Kunstfehlers.
