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Kein Honoraranspruch bei berechtigter vorzeitiger Auflösung des Behandlungsvertrags

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2021/23RdM-LS 2021, 85 Heft 2 v. 1.4.2021

Potentiell lebensbedrohliche Kunst- und Aufklärungsfehler - mögen sie auch nicht konkret für einen Schaden des Patienten kausal geworden sein - lassen die Fortsetzung eines Behandlungsvertrags unzumutbar erscheinen. Der Behandler hat sodann keinen Entgeltanspruch für noch nicht erbrachte Leistungen [hier: Mundbodenabszess als schwerwiegende Komplikation einer zahnärztlichen Behandlung, die die operative Versorgung und einen mehrtägigen Spitalsaufenthalt nach sich zog, sowie keine lege artis erfolgte Nachbehandlung].

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