1. Erfolgt eine Datenermittlung in einem rein gesundheitlichen Kontext und sollen die erhobenen Daten auch ausschließlich in einem solchen genutzt werden [hier: um andere zu schützen und um die Daten im Bedarfsfall der BVB als Gesundheitsbehörde zu übermitteln], sind die verarbeiteten Daten [hier: Vor- und Nachname, Telefonnummer] selbst dann als Gesundheitsdaten und damit als besondere Kategorie personenbezogener Daten zu qualifizieren, wenn diese losgelöst vom vorliegenden Kontext keine Daten iSd Art 9 Abs 1 DSGVO darstellen würden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung richtet sich daher nach Art 9 Abs 2 DSGVO.

