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Wr Contact-Tracing V keine Rechtsgrundlage für verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten in der Gastronomie

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Markus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2021/7RdM-LS 2021, 41 Heft 1 v. 15.2.2021

1. Erfolgt eine Datenermittlung in einem rein gesundheitlichen Kontext und sollen die erhobenen Daten auch ausschließlich in einem solchen genutzt werden [hier: um andere zu schützen und um die Daten im Bedarfsfall der BVB als Gesundheitsbehörde zu übermitteln], sind die verarbeiteten Daten [hier: Vor- und Nachname, Telefonnummer] selbst dann als Gesundheitsdaten und damit als besondere Kategorie personenbezogener Daten zu qualifizieren, wenn diese losgelöst vom vorliegenden Kontext keine Daten iSd Art 9 Abs 1 DSGVO darstellen würden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung richtet sich daher nach Art 9 Abs 2 DSGVO.

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