vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anordnung eines Clearings durch einen ErwSchV nicht gesondert anfechtbar

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Markus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2021/8RdM-LS 2021, 41 Heft 1 v. 15.2.2021

Ergeben sich plausibel aus der Aktenlage mögliche Interessenkonflikte zwischen der Betroffenen und dem gesetzlichen Erwachsenenvertreter und der Verdacht auf Pflichtverletzungen durch diesen, ist Zweck des Überprüfungsverfahrens die Klärung dieser Umstände. Zu Beginn des Verfahrens konkrete Feststellungen über die Voraussetzungen für die [Um-]Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu verlangen, würde dem widersprechen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!