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Veröffentlichung von Patientendaten auf Facebook

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Markus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2021/6RdM-LS 2021, 40 Heft 1 v. 15.2.2021

Die Veröffentlichung von Gesundheitsdaten [hier: Ausschnitte aus Patientenbriefen, Befunden, ärztlichen Aufzeichnungen und Protokollen] ohne ausdrückliche Einwilligung sämtlicher von der Verarbeitung Betroffener auf der persönlichen Facebook-Seite eines Arztes verstößt mangels Vorliegens eines Ausnahmetatbestands gem Art 9 Abs 2 DSGVO gegen Art 5 Abs 1 lit a, Art 9 Abs 1 und Abs 2 DSGVO [hier: Verhängung einer Geldstrafe iHv € 600,-].

2020-0.111.488

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