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Umfang des Mitspracherechts von Ärzten mit Hausapotheke im Konzessionsverfahren

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Markus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2021/2RdM-LS 2021, 40 Heft 1 v. 15.2.2021

Im Konzessionsverfahren für eine neu zu errichtende öffentliche Apotheke ergibt sich das den verschiedenen Parteien eingeräumte Mitspracherecht aus der Regelung der sachlichen Voraussetzungen der Konzessionserteilung in § 10 ApG. Ärzte mit Hausapotheke können dabei lediglich einen mangelnden Bedarf iSd § 10 Abs 2 Z 1 ApG - weil sich ihre Hausapotheke in einer iVm Abs 3, 3a und 3b leg cit bestimmten "Ein-Kassenarzt-Gemeinde" befinde - geltend machen.

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