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Keine Parteistellung der Inhaber öffentlicher Apotheken im Verfahren nach § 19a ApG

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Markus Lechner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2021/1RdM-LS 2021, 39 - 40 Heft 1 v. 15.2.2021

Die in § 19a Abs 1 Satz 1 ApG normierte Kompetenz der Apothekenbehörde, eine ohne Konzession betriebene öffentliche Apotheke zu schließen, steht in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit der in § 19a Abs 2 ApG geregelten Aufrechterhaltung des Betriebs einer solchen Apotheke für einen angemessenen Zeitraum "mit Rücksicht auf den Bedarf der Bevölkerung": Die Bestimmung des § 19a ApG in ihrer Gesamtheit erfordert eine Entscheidung der Behörde, eine konzessionslos betriebene öffentliche Apotheke entweder zu schließen oder aber deren Betrieb bei entsprechendem "Bedarf der Bevölkerung" fortführen zu lassen.

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