Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufs zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis der Qualifikation.
Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufs zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis der Qualifikation.
