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Aufklärungspflicht auch über die Risiken einer mechanischen Irritation

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/101RdM-LS 2020, 301 Heft 6 v. 1.12.2020

1. Weist ein Arzt auf eine mögliche Nervenverletzung nur iZm der Lagerung durch Druckschädigung, aber nicht durch die mechanische Irritation im Operationsgebiet hin, darf nicht der Schluss gezogen werden, dass für den Patienten nur das Ergebnis entscheidend ist, nicht aber wie eine Schädigung oder Verletzung herbeigeführt wird. Dies verkennt das Ziel der ärztlichen Aufklärung, dem Patienten selbst die Entscheidung darüber zu ermöglichen und zu überlassen, welche (typischen) Risiken er in Kauf nehmen möchte.

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