Die Frage, ob der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil das Überschreiten der verordneten Untersuchungstermine sowie den nicht rechtzeitigen Nachweis eines solchen zu vertreten hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Die Frage, ob der das Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil das Überschreiten der verordneten Untersuchungstermine sowie den nicht rechtzeitigen Nachweis eines solchen zu vertreten hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
