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Keine Haftung für Verletzung bei praktischer Übung im Notärzteseminar

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/99RdM-LS 2020, 301 Heft 6 v. 1.12.2020

Das Verletzen von Rippen beim Ausüben des Heimlich-Handgriffs auch beim bloß praktischen Üben stellt ein geradezu typisches Risiko dar [hier: von Ärzten im Rahmen des Notärzteausbildungsseminars]. Führt ein Arzt die Übung technisch korrekt durch, kann diesem selbst bei Anwendung des erhöhten Sorgfaltsmaßstabs des § 1299 ABGB nicht vorgeworfen werden, den Heimlich-Handgriff unter Außerachtlassung der zu erwartenden Sorgfalt eines Arztes durchgeführt zu haben.

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