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Keine schmarotzerische Ausbeutung mangels Vorreihung einer Website bei Suchmaschinen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/117RdM-LS 2020, 303 - 304 Heft 6 v. 1.12.2020

Kommt es bei den gängigen Suchmaschinen bei Eingabe des (Marken-)Namens eines kl Arztes [hier: Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, die Inhaberin einer Wortmarke ist und eine Website betreibt, auf der sie ihre Ordination und ihre ärztlichen Leistungen bewirbt] zu keiner Vorreihung der Website der bekl Betreiberin eines Webportals [hier: mit einem Verzeichnis der in Österreich ansässigen Ärzte, auf dem Ärzte gesucht und bewertet werden können], liegt keine schmarotzerische Ausbeutung bzw Ruf- oder Aufmerksamkeitsausnutzung von Kennzeichen durch die Bekl vor.

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