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Kostenübernahme vs Kostenerstattung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/108RdM-LS 2020, 302 Heft 6 v. 1.12.2020

Dem Kostenübernahmebegehren und dem Kostenerstattungsbegehren liegt zwar derselbe Versicherungsfall zugrunde, aber es handelt sich um verschiedene Leistungsansprüche. Ein Klagebegehren auf Übernahme der Kosten für ein Heilmittel kommt nur für die Zukunft in Betracht, während eine Leistungsklage auf Kostenerstattung für die Vergangenheit voraussetzt, dass die Kosten des verordneten Medikaments vorher vom Versicherten getragen wurden.

10 Ob S 27/20y

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