Dem Kostenübernahmebegehren und dem Kostenerstattungsbegehren liegt zwar derselbe Versicherungsfall zugrunde, aber es handelt sich um verschiedene Leistungsansprüche. Ein Klagebegehren auf Übernahme der Kosten für ein Heilmittel kommt nur für die Zukunft in Betracht, während eine Leistungsklage auf Kostenerstattung für die Vergangenheit voraussetzt, dass die Kosten des verordneten Medikaments vorher vom Versicherten getragen wurden.
10 Ob S 27/20y

