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Parteiengehör bei Gutachtensergänzung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/107RdM-LS 2020, 302 Heft 6 v. 1.12.2020

Das Parteiengehör gem § 45 Abs 3 AVG iVm § 17 VwGVG umfasst nach der Rsp auch die Möglichkeit, der Ergänzung eines SV-Gutachtens auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten, sofern das VwG entscheidungsrelevante Feststellungen maßgeblich auf dieses Beweismittel stützt. Wird dem RevWerber zu einer solchen Gutachtensergänzung kein Parteiengehör gewährt, stellt dies eine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, die die Entscheidung mit Rechtswidrigkeit belastet.

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