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Übermittlung von Originalbelegen der Apotheke an den Versicherer

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/104RdM-LS 2020, 301 - 302 Heft 6 v. 1.12.2020

Den VersN trifft aufgrund der Anordnung des § 34 VersVG eine Auskunfts- und Belegeobliegenheit gegenüber dem Versicherer. Die Übermittlung der Gesundheitsdaten kann sich diesfalls auf § 11a Abs 1 Z 3 und Abs 2 Z 2 VersVG stützen. Den Versicherer trifft die Beweispflicht dafür, dass die angeforderten Unterlagen zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht tatsächlich erforderlich sind.

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