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ESt-Pflicht der Hinterbliebenenunterstützung aus dem Wohlfahrtsfonds der ÄK beim Rechtsnachfolger

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Karl StögerRdM-LS 2020/75RdM-LS 2020, 193 Heft 5 v. 1.10.2020

Betreffend die Hinterbliebenenunterstützung nach § 38 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der ÄK sind Gestaltungen durch das Wohlfahrtsfonds-Mitglied selbst [hier: den Vater des RevWerbers] grds möglich (vgl § 38 Abs 2 bis 5 und Abs 7, § 49 Satzung). Ob eine Ausübung möglicher Gestaltungen zur Aktivierung der Forderung (oder zum Zufluss) geführt hätte, ist mangels tatsächlicher Ausübung nicht zu beurteilen.

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