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Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des ÄrzteG und der BearbeitungsgebührenV

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Karl StögerRdM-LS 2020/76RdM-LS 2020, 193 Heft 5 v. 1.10.2020

Das BVwG hat denkmöglich im Ausgangsverfahren bloß die gem § 117c Abs 2 Z 1 ÄrzteG 1998 neu von der ÖÄK im übertragenen Wirkungsbereich erlassene V anzuwenden. Nur insoweit ist die Anfechtung dieser und des § 117c Abs 2 Z 1 ÄrzteG 1998 idF BGBl I 2019/20 zulässig; im Übrigen ist der Antrag zurückzuweisen.

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