Kann nicht festgestellt werden, ob eine lege artis gebotene klinische Aufnahmeuntersuchung samt grober neurologischer Untersuchung stattgefunden hat, begründet dies die Vermutung, dass diese nicht getroffen wurde.
Kann nicht festgestellt werden, ob eine lege artis gebotene klinische Aufnahmeuntersuchung samt grober neurologischer Untersuchung stattgefunden hat, begründet dies die Vermutung, dass diese nicht getroffen wurde.
