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Schmerzengeld nach Narkosezwischenfall

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Karl StögerRdM-LS 2020/68RdM-LS 2020, 192 Heft 5 v. 1.10.2020

Insgesamt Euro 180.000,- Schmerzengeld nach einem Narkosezwischenfall erscheinen angemessen unter Berücksichtigung der - die Mobilität der Patientin bereits einschränkenden - Vorerkrankungen, deren negative Auswirkungen massiv verstärkt wurden [hier: multifaktorielles Immobilitätssyndrom mit beinahe völliger Immobilität, massive, nicht beherrschbare Schmerzen aufgrund diverser Operationen und Komplikationen, erhebliche Verunstaltung hinsichtlich der Bauchdecke, starke psychische Beeinträchtigung].

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