Ist primär eine konservative Behandlung [hier: Physiotherapie und Infiltrationen] üblich und besteht die Möglichkeit, dass der Patient bereits ab der ersten Infiltration schmerzfrei hätte sein können, ist es vertretbar, einen Aufklärungsfehler zu bejahen, wenn mögliche und übliche alternative Behandlungsmethoden neben der vorgeschlagenen Operation nicht dargestellt werden.
7 Ob 51/20f

