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Verfassungs- bzw Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen des ÄrzteG 1998 und der BearbeitungsgebührenV 2014

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Karl StögerRdM-LS 2020/73RdM-LS 2020, 192 - 193 Heft 5 v. 1.10.2020

Die Bestimmungen über die Anerkennung bzw Zurücknahme oder Einschränkung der Anerkennung als Ausbildungsstätte sind auf den Kompetenztatbestand "Gesundheitswesen" des Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG gestützt. Da diese Angelegenheiten nicht in Art 102 Abs 2 B-VG angeführt sind und auch keine sonstige verfassungsgesetzliche Ermächtigung vorliegt, sind sie in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen.

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