Personalmangel einerseits und zunehmende Digitalisierung andererseits rücken die Option der Mitwirkung der Patienten an pflegerischen Aufgaben zunehmend in den Fokus. Dieser Beitrag, der Ergebnisse aus dem FFG-Projekt N!CA präsentiert, behandelt entsprechende berufsrechtliche Überlegungen, und zwar betreffend die Einbindung von Patienten und zu pflegenden Personen in die pflegerische Dokumentation und das Diabetes-Management.Hinsichtlich der pflegerischen Dokumentation wird gezeigt, dass diese gem § 5 GuKG als höchstpersönliche Berufspflicht zwar in der Verantwortung des Pflegepersonals bleiben muss, dass aber eine das Fachpersonal unterstützende Einbindung der Patienten bzw zu pflegenden Personen zulässig sein kann. Bei der Einbindung in das Diabetes-Management besteht hingegen mehr Spielraum: Hier kann in Umlegung der Systematik des § 50a ÄrzteG eine Anleitung von Patienten und zu pflegenden Personen zur Selbstdurchführung von Maßnahmen zulässig sein, wobei das Fachpersonal insb die nötige Unterweisung durchführen muss.

