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Neuer Rechtsrahmen für Substanzen menschlichen Ursprungs (Teil I) Die SoHO-Verordnung der EU

BeitragAufsatzDanielle Noe, Claudia SteinböckRdM 2026/11RdM 2026, 43 - 49 Heft 2 v. 16.4.2026

Die VO (EU) 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO-VO) führt zu einer umfassenden Umgestaltung des Humansubstanzenrechts und löst mit August 2027 insb auch das bisher auf Grundlage der RL 2002/98/EG und 2004/23/EG geltende Regelungsregime für Blut und Blutbestandteile sowie Zellen und Gewebe ab. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte dieser Verordnung. Teil I widmet sich dem Anwendungsbereich, den behördlichen Zuständigkeiten sowie einrichtungsbezogenen Regelungen der SoHO-VO.

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