Dieser Beitrag verfolgt das Ziel, das Spannungsfeld zwischen dem physiotherapeutischen Berufsrecht und dem Sozialversicherungsrecht aus verfassungsrechtlicher Perspektive näher zu beleuchten. Im Mittelpunkt steht dabei die Prüfung der Vereinbarkeit der in den physiotherapeutischen Rahmenvereinbarungen geforderten - im Widerspruch zum Berufsrecht stehenden - zusätzlichen Berufserfahrung mit dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz. (FN )

