Das Vergaberecht spielt auch im Gesundheitswesen eine erhebliche Rolle, wenngleich für die Beschaffung von Gesundheitsdienstleistungen - als besondere Dienstleistungen - ein weniger formstrenger Rechtsrahmen gilt. Dieser Beitrag gibt in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen einen auf das Wesentliche beschränkten Überblick über die Anforderungen an sog Open-House-Modelle, die vom Anwendungsbereich des Vergaberegimes ausgenommen sind.

