Angesichts der Diskussion über den Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen stellt sich die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, mit arbeitsrechtlichen Anreizsystemen Teilzeitbeschäftigte zu einem Wechsel in eine Vollzeitbeschäftigung zu bewegen. Derartige Überlegungen stehen in einem Spannungsverhältnis zum Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigungen. Im Unionsrecht sind insofern die Teilzeitarbeits-RL 97/81/EG sowie die Gleichbehandlungs-RL 2006/54/EG zu beachten. Vor dem Hintergrund der EuGH-Judikatur untersucht der Beitrag die Zulässigkeit von derartigen Anreizsystemen.

