Mit dem MTD-Gesetz 2024 wurden die Kompetenzkataloge der Berufsangehörigen sehr viel deutlicher gefasst als im Vorgängergesetz. Bei den biomedizinischen Analytikern etwa ist neben der "funktionsdiagnostischen Anamnese" auch die Durchführung der "biomedizinisch-analytischen und funktionsdiagnostischen Befundung" genannt. Dies führt zur Frage, wie sich diese Kompetenz im Rahmen der Zusammenarbeit der Berufsgruppen in einem Labor zur (fach-)ärztlichen Kompetenz zur Befundung verhält, wobei insb die Frage der eigenständigen Befundung ohne ärztliche "Vidierung" von Interesse ist. Diesem Thema widmet sich der vorliegende von Juristen und (auch) im Labor tätigen Medizinern gemeinsam verfasste Beitrag.

