Das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) zentralisiert die gesetzliche Krankenversicherung (KV) auf drei neue große Träger. Der Beitrag widmet sich dem Übergangsrecht für die bestehenden Verträge der KV-Träger mit ihren Vertragspartnern und behandelt vorrangig die Rechtslage für die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Es geht vor allem um das Schicksal der bestehenden nach ASVG bundesländerweise abgeschlossenen Gesamtverträge in der Zeit bis zum Abschluss eines neuen bundeseinheitlichen Gesamtvertrags.