Mit seinem Erkenntnis zur Streichung aus der Ärzteliste hat der VfGH die Beachtung der Regelungen über die mittelbare Bundesverwaltung (Art 102 B-VG) auch für die Übertragung staatlicher Verwaltungsaufgaben auf Selbstverwaltungskörper eingefordert (RdM 2019/111 mit Anm Wiederin
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.