Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wann Äußerungen eines Arztes, die er in der Rolle als Vater einer betroffenen Patientin tätigt, das Standesansehen beeinträchtigen können und seine Pflicht zu kollegialem Verhalten verletzen.
Rechtsgrundlagen: Art 10 EMRK; § 136 Abs 1 ÄrzteG; § 8 Standesordnung ÄK Stmk