Hubinger geht in seinem Beitrag auf die Entscheidung des OGHs 9 Ob 64/08i ein, bei der sich der OGH u.a. zur Aufklärungspflichtsverletzung eines Arztes im Zusammenhang mit einer Einweisung in ein Krankenhaus äußerte. Im Anlaßfall lautete die Diagnose bei der Klägerin auf Präeklampsie, die unter Umständen auch zum lebensbedrohlichen HELLP-Syndrom führen kann.