§ 18 UbG
Der OGH prüfte, ob das UbG eine unverzügliche Antragstellung zwingend erfordert oder ob ein derartiger Antrag auch Jahre später gestellt werden kann.
OGH 5.8.2009, 6 Ob 160/09m
§ 18 UbG
Der OGH prüfte, ob das UbG eine unverzügliche Antragstellung zwingend erfordert oder ob ein derartiger Antrag auch Jahre später gestellt werden kann.
OGH 5.8.2009, 6 Ob 160/09m