Art 43 EG; Art 49 EG; Art 56 EG
In vorliegender Sache hat der EuGH eindeutig festgestellt, dass die Errichtung eines Kontos bei einer bestimmten Bank für Sachleistungshonorare der Gebietskrankenkassen gemeinschaftsrechtswidrig ist.
Art 43 EG; Art 49 EG; Art 56 EG
In vorliegender Sache hat der EuGH eindeutig festgestellt, dass die Errichtung eines Kontos bei einer bestimmten Bank für Sachleistungshonorare der Gebietskrankenkassen gemeinschaftsrechtswidrig ist.