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Schmerzengeld für erlittene Todesangst; adäquate Folgen nach Aufklärungsfehler

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenSchadenersatzrechtRdM 2009/45RdM 2009, 222 Heft 6 v. 1.12.2009

§ 1325 ABGB; § 1295 ABGB

Der OGH hatte sich in vorliegender Sache mit dem fraglichen Schadenersatz für Schmerzen in Form von Todesangst iZm einer allergischen Reaktion zu befassen. Darüber hinaus waren adäquate Folgen eines Aufklärungsfehlers zu behandeln.

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