§ 1325 ABGB
In der gegenständlichen Entscheidung hatte sich der OGH mit Fragen der Kostenübernahme iZm Außenseitermethoden zu befassen. In weiterer Folge wurden die Grundsätze der gesicherten Rechtsprechung in dieser Frage bekräftigt.
OGH 19.5.2009, 3 Ob 283/08a