§ 9 Abs 5 AHG; § 1 TSG; § 1 AHG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit einer Amtshaftungsklage zu befassen, die ein Polizeibeamter eingebracht hatte aufgrund seines Sturzes auf einem Seuchenteppich am Flughafen Wien, der nicht in ordnungsgemäßem Zustand war. Mit Anmerkungen von Claudia Zeinhofer, die erörtert, dass die vorliegende Entscheidung eine Abkehr von der bisherigen Amtshaftungsrechtsprechung des OGH darstellt.