Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer beim BMGFJ hatte sich in diesem Erk mit Fragen betreffend eine Ärztin zu befassen, die zuließ, dass eine von der Ärzteliste gestrichene Person in ihrer Ordination als Arzt tätig werden konnte. Der Disziplinarsenat äußerte sich in diesem Zusammenhang zu Fragen betreffend die Gebundenheit der Disziplinarkommission an den Einleitungsbeschluss. Mit Anmerkungen von Steiner.