Zusammenfassung: Die UHK kann die Entscheidung des Hauptverbands nur aufheben, nicht aber abändern. Die ausschließliche Erfassung von Kleinpackungen einer Arzneispezialität für chronische Erkrankungen im Heilmittelverzeichnis steht mit gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang.
UHK, 17.06.2004, 43/0-UHK/04