Zusammenfassung: Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die (Rechts-)Änderungen, die im Wiener Gesamtvertrag für die Wiener Vertragsärzte vorgenommen wurden. So informieren sie über den aktuellen Stellenplan, über die Bildung einer Strukturreserve sowie über die Geltungsdauer des Gesamtvertrages und weisen auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ua für vertragliche Kooperationen mit Ambulatorien, für die Aufteilung einer Vertragsarztstelle, für die Verschreibung von Arzneimitteln sowie für Privatbehandlungen hin. Weiters nehmen sie zu Vertretungsfragen und zur verpflichtenden Errichtung eines behindertengerechten Zugangs Stellung.