Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf das Krankenanstalten-Arbeitszeitrecht und prüft, ob bzw bejahendenfalls auf welche Weise Phasen der Nichtarbeit oder Abwesenheit bei der Bestimmung der Höchstarbeitsgrenzen und des Ruhezeitverbrauchs zu berücksichtigen sind. Die Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie bezieht er dabei in seine Betrachtungen mit ein.