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Unabhängige Heilmittelkommission

GesundheitsrechtRdM 2004/98RdM 2004, 158 - 159 Heft 5 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Die UHK erläutert, dass der Antragsteller nur nach der Vorprüfung Anhörungsrechte besitzt und nimmt Stellung zur Durchführung eines Wirkungsvergleichs mit Nahrungsmitteln.

UHK, 27.05.2004, 42/0-UHK/04

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 VO-HMV; § 5 Abs 1 VO-HMV; § 7 Abs 4 VO-HMV; § 10 Abs 2 Z 2 VO-HMV

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